Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE HERSTELLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN – fine images Mark Hindley Foto & Video-Produktionen 71139 Ehningen
1 Allgemeines
1.1 Die allgemeinen Auftrags- und Lieferbedingungen der Firma fine images Fotografie und Video-Produktionen (im folgendem kurz "fine images" genannt) gelten für alle Rechtsgeschäfte und sind wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes und jedes Vertrages.
1.2 Eine rechtliche Bindung von fine images tritt nur durch die firmenmäßige Bestätigung des Angebotes oder die Unterfertigung des Vertrages ein.
1.3 Im Produktionsvertrag ist bereits vorzusehen, für welche Verbreitungsgebiete, Medien und Zeiträume das Foto, Videowerk herzustellen ist.
2 Kosten
2.1 Der Auftraggeber kann sich von der Foto, Videoproduktion ein unverbindliches Angebot erstellen lassen. Alle im Angebot angegebenen Festpreise werden von der Foto, Videoproduktion garantiert. Preise staffeln sich ansonst nach Art, Umfang, Komplexität des jeweiligen Projektes. Änderungen zusätzliche Inhalte oder ähnliches während der Produktion oder nach Fertigstellung des Projekts bedeuten möglicherweise zusätzliche Kosten, die nicht im Angebot enthalten sind.
2.2 Wenn sich diese Herstellungskosten aus Gründen erhöhen, die nicht aus der Sphäre von fine images stammen, wozu auch höhere Gewalt (z. B. Wetter) gehört, erhöht sich der Preis um die angemessene Abgeltung des tatsächlichen Mehraufwandes.
2.3 Sämtliche von fine images genannten Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.
2.4 Der Auftraggeber trägt die Kosten für eine eventuell von ihm veranlasste fachliche Betreuung.
3 Herstellung, Änderung, Abnahme, fremdsprachige Fassungen
3.1 Foto, Dreharbeiten beginnen frühestens nach Unterfertigung des Produktionsvertrages.
3.2 Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt fine images.
3.3 Der Auftraggeber oder ein von ihm Bevollmächtigter hat fine images unverzüglich nach Vorführung der Video Erstkopie (Bild und Ton) oder Fotos die Abnahme schriftlich zu bestätigen.
3.4 Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Videos oder Fotos Änderungswünsche, so hat er fine images die gewünschten Änderungen schriftlich mitzuteilen.
3.5 fine images ist verpflichtet und allein berechtigt, Änderungen vorzunehmen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3.6 Die Laufzeit des Video Werkes gilt als eingehalten, wenn die Schnittkopie nicht mehr als 10 % von der vereinbarten Länge abweicht.
4 Gewährleistung
4.1 Der Auftraggeber muss das von der Videoproduktion erstellte Projekt in eigener Verantwortung auf inhaltliche und textliche Mängel prüfen und der Videoproduktion etwaige Mängel in Bild und Ton binnen 5 Arbeitstagen nach Übersendung des betreffenden Projektes schriftlich anzeigen. Der Videoproduktion wird die Möglichkeit eingeräumt, Beanstandungen innerhalb einer angemessenen Frist, zur Zufriedenheit des Auftraggebers auszubessern. Spätestens zwei Wochen nach der Übersendung des erstellten oder per Nachfrist überarbeiteten Projektes gilt dieses als „ohne Beanstandungen akzeptiert“. Dies gilt nicht für Mängel, die aus einer fehlerhaften oder geänderten Vorgabe des Auftaggebers entstehen.
4.2 Mängel sind bei sonstigem Rechtsverlust vom Auftraggeber ab Abnahme innerhalb 5 Tagen schriftlich zu rügen.
4.3 Eine Haftung von fine images für Schäden wessen auch immer und welcher Art auch immer wird ausgeschlossen, sofern sie nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
4.4 Sachmängel, die vom Produzenten anerkannt werden, sind von ihm zu beseitigen. Können diese Korrekturen nicht ohne Mitwirkung des Auftraggebers oder seines Fachberaters durchgeführt werden, kann der Produzent nach fruchtlosem Ablauf einer zur Vornahme der entsprechenden Handlungen gesetzlichen Frist von mindestens zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten. fine images ist berechtigt, die Beseitigung der Mängel so lange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind.
5 Zahlungsbedingungen
5.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
1/3 bei Video Drehbeginn oder Fotografiebeginn
1/3 bei Lieferung der Video Erstkopie oder 2/3 bei fertigen Fotos
1/3 bei Lieferung der fertigen Video Kopie
Wenn der Kunde mit Zahlungen von Teilbeträgen nach erfolgter schriftlicher Mahnung weitere 14 Tage in Rückstand gerät, ist der Produzent berechtigt, jede weitere Tätigkeit und insbesondere die Lieferung der Video Erstkopie von der Bereitstellung einer unbefristeten Bankgarantie einer inländischen Großbank über den noch aushaftenden Teilzahlungsbetrag abhängig zu machen.
5.2 Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde fine images Verzugszinsen von 1 % pro angefangenem Monat zuzüglich USt. zu bezahlen. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Bankzinsen bleibt fine images vorbehalten.
6 Urheberrechte, Verwertungsrechte
6.1 Sofern nicht vertraglich ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird, besitzt fine images sämtliche Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachigen Synchronisation und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton.
6.2 Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Bild und Ton), insbesondere Negative, Umkehroriginal, Masterband und ebenso das Restmaterial bei fine images.
6.3 Der Auftraggeber garantiert fine images, dass er betreffend sämtlicher, dem Produzent übergebener Produktionsmittel, das volle Verfügungs- und Verwertungsrecht hat, und hält andernfalls den Produzenten schad- und klaglos.
7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Sämtliche gelieferten Waren und Rechte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung durch den Kunden im Eigentum von fine images.
7.2 fine images kann bis zur vollständigen Bezahlung jegliche Aufführung und Verwertung des Foto, Film-, oder Videowerkes untersagen.
8 Sonstige Bestimmungen
8.1 fine images ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen zu zeigen.
8.2 Mehrere Auftraggeber haften zu ungeteilter Hand.
8.3 Änderungen des Produktionsvertrages oder/und dieser Herstellungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sollte durch eine Bestimmung des Produktionsvertrages ein Punkt dieser Herstellungs- und Lieferbedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
8.4 Erfüllungsort ist der Hauptsitz von fine images.
8.5 Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich Deutsches Recht anzuwenden. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand das für Stuttgart sachlich zuständige Gericht vereinbart.